Ehrenamtliche Richterinnen und Richter bringen Praxis ins Finanzgericht

Aus der IHKEhrenamtliche Richterinnen und Richter bringen Praxis ins Finanzgericht

Wenn am Finanzgericht Düsseldorf über Streitfälle zu Steuern oder Zoll entschieden wird, sitzen nicht nur Berufsrichter im Saal. Auch ehrenamtliche Richter wirken an den Urteilen mit – mit vollem Stimmrecht und oft mit einer ganz anderen Perspektive: der aus der nicht-juristischen Praxis.

Autorin: Simone Fischer; © Stock; Stand 03/2026

„Ich wollte mich immer schon gesellschaftlich engagieren und gleichzeitig meine berufliche Erfahrung einbringen“, sagt Martin Borchmann. Seit 2012 ist der 55-Jährige ehrenamtlicher Finanzrichter. Es ist bereits seine dritte Amtszeit. Aktuell werden am Finanzgericht Düsseldorf neue ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Amtsperiode von 2027 bis 2031 gesucht.

Gelebtes Prinzip des Rechtsstaats

Dass Bürgerinnen und Bürger unmittelbar an der Rechtsprechung beteiligt sind, ist Ausdruck eines zentralen Prinzips des Rechtsstaats: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Urteile ergehen in Deutschland „im Namen des Volkes“, erklärt Richter Ben Dörnhaus, Pressesprecher des Finanzgerichts Düsseldorf. Durch die Mitwirkung ehrenamtlicher Finanzrichterinnen und -richter werde dieses Prinzip mit Leben gefüllt.

Dabei bringen sie vor allem eines ein: ihre Erfahrungen außerhalb der juristischen Welt. Gerade weil sie keine Juristen seien, flössen ihre Kenntnisse aus dem Berufs- und Wirtschaftsleben in die Entscheidungsfindung ein, so Dörnhaus. Das trage dazu bei, dass Entscheidungen lebensnah und für die Allgemeinheit verständlich bleiben. Ihr Stimmrecht ist dabei gleichwertig mit dem der Berufsrichter.

Was viele nicht wissen: Steuerrechtliche Vorkenntnisse sind für dieses Amt nicht erforderlich. Gefragt sind vielmehr Lebenserfahrung, Verantwortungsbewusstsein und die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte unvoreingenommen zu beurteilen. Die eigentliche Rechtsanwendung liege bei den Berufsrichtern, betont Dörnhaus. Die Ehrenamtlichen ergänzen diese Perspektive durch ihren Blick aus der wirtschaftlichen Praxis.

Als interner Revisor bei der Kreissparkasse Düsseldorf kennt Martin Borchmann Ordnungen und Regeln. „Es ist mir wichtig, dass sich Menschen und Mitarbeiter auf Regeln verlassen können“, sagt der Bankkaufmann. Dabei geht es ihm nicht um starres Schubladendenken. Vielmehr liegt ihm daran, neue Impulse zu setzen und den Blick von außen in die Entscheidungsfindung einzubringen.

Der zeitliche Aufwand bleibt überschaubar: In der Regel finden zwei bis drei Sitzungen pro Jahr statt. Dennoch erfordert das Ehrenamt Vorbereitung und Interesse an wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Zusammenhängen. „Wir sind immer zwei Ehrenamtliche“, berichtet Borchmann. Vor der Sitzung werden die Fälle gemeinsam mit den Berufsrichtern besprochen, anschließend folgt die Verhandlung und die gemeinsame Beratung. „Dann wird diskutiert, abgewogen und am Ende gemeinsam entschieden.“

Spannende Fälle und komplexe Sachverhalte

Gerade diese Einblicke machen das Ehrenamt für ihn besonders spannend. Die Bandbreite der Fälle sei groß. Es gehe zum Beispiel auch um außerordentlich komplexe Sachverhalte, etwa um Geschäfte im Ausland oder im internationalen Steuerrecht. „Zu sehen, ob der erste Blick richtig ist oder vielleicht doch noch nicht, das macht den Reiz aus“, sagt Borchmann.

Die ehrenamtlichen Finanzrichterinnen und -richter werden auf Grundlage von Vorschlagslisten ausgewählt, an denen auch die Industrie- und Handelskammer Düsseldorf beteiligt ist. Sie benennt Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Kreis ihrer Mitgliedsunternehmen und trägt damit dazu bei, dass wirtschaftliche Praxis in die Rechtsprechung einfließt. Da die Listen mehr Personen umfassen müssen als tatsächlich gewählt werden, führt ein Vorschlag jedoch nicht automatisch zur Berufung.

Auch Unternehmen können von diesem Engagement profitieren. Mitarbeitende, die als ehrenamtliche Richter tätig sind, gewinnen ein vertieftes Verständnis für gerichtliche Verfahren und steuerrechtliche Fragestellungen, erklärt Dörnhaus. Dieses Wissen könne sich im beruflichen Alltag auszahlen. Gleichzeitig sei die Freistellung für ein solches Ehrenamt auch ein sichtbares Zeichen gesellschaftlicher Verantwortung.

Für Borchmann ist das Ehrenamt mehr als nur eine Aufgabe. Es ist auch eine Frage der gesellschaftlichen Teilhabe. „Wir haben in unserer Gesellschaft viele Möglichkeiten, uns einzubringen und mitzugestalten“, sagt er. „Diese sollten wir auch nutzen.“ Wenn am 1. Januar 2027 die neue Amtsperiode beginnt, möchte er sich deshalb auch erneut zur Wahl stellen.


Weitere Artikel zu „Menschen der Wirtschaft“ finden Sie hier.

NEUES AUS DER RUBRIK