IHK-Netzwerktreffen informiert über Stand bei Lieferkettengesetz

Regionale WirtschaftAus den UnternehmenIHK-Netzwerktreffen informiert über Stand bei Lieferkettengesetz

Schon zum siebten Mal luden die IHK Düsseldorf und die IHK Mittlerer Niederrhein in Kooperation mit dem IHK Business Scout der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) Unternehmen zu einem Treffen des Netzwerks „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement“. Der Gastgeber, die Teekanne Holding GmbH & Co. KG, betonte trotz aktueller gesetzlicher Unsicherheiten: Nachhaltigkeit lohnt sich.

Autorin: Gesa van der Meyden; © Wilfried Meyer
Sie gehören zu den meistdiskutierten Gesetzen der vergangenen Jahre, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, sowie die entsprechenden Richtlinien auf EU-Ebene. Unternehmen ab einer bestimmten Größe müssen demnach auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten achten und entsprechende Berichte veröffentlichen. Bei seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2023 galt das LkSG zunächst nur für Unternehmen mit mindestens 3000 Mitarbeitenden, seit Anfang 2024 fallen auch Unternehmen mit mehr als 1000 Angestellten darunter.

Kritiker bemängeln, dass den Unternehmen damit zu viele bürokratische Pflichten auferlegt werden, die sie im Wettbewerb mit internationalen Konkurrenten schwächen. Befürworter argumentieren, dass Nachhaltigkeit nicht nur im eigenen Interesse der Unternehmen liegt, um natürliche Ressourcen und Quellen zu erhalten. Es stärkt auch ihre Marktstellung in einer Welt, in der nicht nur Behörden, sondern auch (soziale) Medien und Nichtregierungsorganisationen die Einhaltung bestimmter Standards fordern, insbesondere wenn es um schwere Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit geht.

Berichtspflicht soll teilweise abgeschafft werden

Weil die Diskussionen um die nationale und europäische Gesetzgebung Verunsicherung schaffen, haben die IHK Düsseldorf und die IHK Mittlerer Niederrhein in Kooperation mit dem IHK Business Scout der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) das Netzwerk „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement“ gegründet, das Unternehmen in regelmäßigen Treffen auf den aktuellen Stand bringt und die Möglichkeit zum Austausch mit anderen schafft. Bei der jüngsten Veranstaltung am Hauptsitz der Teekanne Holding GmbH & Co. KG in Düsseldorf ging es um ein Update der aktuellen politischen Gesetzgebungsdiskussionen und wie Unternehmen am besten mit der aktuellen Dynamik umgehen.

So soll laut einem Beschluss des Bundeskabinetts am 3. September 2025 die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten rückwirkend abgeschafft werden. Die Bußgeldtatbestände werden von dreizehn auf vier reduziert und nur noch bei schweren Verstößen verhängt. Neben dem deutschen Lieferkettengesetz wird bald auch das EU-Lieferkettengesetz in Kraft treten, die so genannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die einheitliche Standards für den europäischen Binnenmarkt schafft. Ebenfalls relevant in diesem Zusammenhang sind die EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und die EUDR (EU Deforestation Regulation), also die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte.

„Wir werden unsere Strategie der Nachhaltigkeit weiterverfolgen“

Frank Schübel, Geschäftsführer von Teekanne, betonte in seinem Vortrag, dass sein Unternehmen sich grundsätzlich zu Nachhaltigkeit bekennt und sie für unverzichtbar hält. „Als fünftgrößtes Tee-Unternehmen der Welt agieren wir global und benötigen Zutaten, die in weit entfernten Ländern wachsen. Es liegt daher in unserem Interesse, die Agrarbetriebe vor Ort zu unterstützen und den Mitarbeitenden faire Bedingungen zu bieten.“ Nur so werde Teekanne seiner Verantwortung gerecht und stelle die Produktqualität sicher, die das Unternehmen seit seiner Gründung im Jahr 1882 auszeichne. „Wir werden unsere Strategie der Nachhaltigkeit darum weiterverfolgen, was uns auch als Arbeitgeber im Kampf insbesondere um junge Talente attraktiv macht.“

Netzwerktreffen zu Lieferkettenmanagement

Auch Sarah Hechler, Projektmanagerin Social beim UN Global Compact Netzwerk Deutschland, ermunterte die anwesenden Unternehmerinnen und Unternehmer, den einmal eingeschlagenen Weg zu mehr Nachhaltigkeit fortzusetzen, auch wenn derzeit viel Unsicherheit über die künftigen Anforderungen des CSDDD herrsche. „Diese Unsicherheit kann auch eine Chance sein, sich vom Mindeststandard abzuheben und zu überlegen, welche Nachhaltigkeitsstrategien für das Unternehmen individuell sinnvoll sind. Grundsätzlich gibt es weiterhin Auflagen, darum sollten Unternehmen sich regelmäßig informieren und auch untereinander austauschen.“

Dazu rät auch Dr. Elke Stoffmehl, Referentin für internationales Wirtschaftsrecht bei der IHK Düsseldorf und gemeinsam mit Jörg Raspe, Referent Auslandsmärkte und Außenwirtschaftspraxis bei der IHK Mittlerer Niederrhein, und Oliver Wagener, Business Scout der AWE bei der IHK Düsseldorf, Organisatorin des Netzwerktreffens. „Mit diesen Treffen wollen wir den Unternehmen Orientierung bieten und ihnen helfen, bei den vielen geplanten Veränderungen im Bezug auf die Lieferkettengesetze auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Es ist außerdem eine gute Gelegenheit, zu netzwerken und Erfahrungen auszutauschen.“


Weitere Artikel der Rubrik „Aus den Unternehmen“ finden Sie hier.

NEUES AUS DER RUBRIK