Geld für die Digitalisierung im Handel

Bis zu 12.000 Euro für kleine Unternehmen

Text: IHK-Redaktion

Viele stationäre Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in Nordrhein-Westfalen kämpfen nach wie vor mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Viele Verbraucher haben in der Krise begonnen, verstärkt online einzukaufen – ein Problem für kleine Unternehmen ohne Internetpräsenz. Und das wird nicht geringer: Kundinnen und Kunden haben sich zunehmend an digitale Services und Informationskanäle gewöhnt und werden sie vermutlich auch in Zukunft verstärkt nutzen. Mit dem Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken – Sonderprogramm 2020“ will die Landesregierung Handelsunternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung begleiten. Unterstützt wird der Aufruf von den Industrie- und Handelskammern in NRW.

Hilfe im richtigen Moment

„Die Corona-Krise hat besonders die kleinen Händler getroffen wie ein rechte Gerade den Boxer. Ohne digitale Angebote, etwa einen Online-Auftritt, droht für viele, daraus ein K.O. zu werden. Da kommt das Landesprogramm gerade zum richtigen Zeitpunkt“, so Sven Schulte, Handelsexperte der IHK Düsseldorf.
Geld gibt es für Unternehmen des stationären Einzelhandels, die nicht mehr als 49 Beschäftigte haben und auf einen Umsatz von maximal zehn Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu zehn Millionen Euro kommen. Gefördert werden kurzfristige Projekte, wenn diese Unternehmen sich erstmalig digital aufstellen oder ihre digitalen Technologien auf- oder ausbauen wollen. Die Projekte müssen zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent. Das Projekt muss zudem unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen. Projektideen können ab sofort bis zum 30. August beim Projektträger Jülich eingereicht werden.

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