Neues 2021

Das ändert sich im neuen Jahr

Text: IHK-Redaktion

Im Jahr 2021 wird es wieder unter anderem in puncto Recht sowie Finanzen und Steuern eine ganze Reihe Neuregelungen und Fristen geben, auf die sich viele Unternehmen – sowohl große, als auch kleine – einstellen müssen. Viele dieser neuen Regeln treten bereits am 1. Januar in Kraft, weiterer erst im Laufe des Jahres 2021. Hier – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – ein Blick auf einige anstehende Änderungen.

Erhöhung des Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2020 bei 9,35 Euro brutto liegt, wird bis zum 1. Juli 2022 in mehreren Schritten auf 10,45 Euro steigen. Die Erhöhungen staffeln sich wie folgt:
zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro
zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro
zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro
zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro

Nachholtermin für Energieaudits

Energieaudits und die Abgabe einer Online-Erklärung sind grundsätzlich Pflicht. Falls – bedingt durch die Corona-Krise – das Energieaudit bislang nicht fristgerecht erledigt werden konnte, muss es nachgeholt werden. Bis zum 28. Februar 2021 wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) davon ausgehen, dass nicht fristgerecht Energieaudits der Corona-Krise geschuldet sind. Dennoch müssen die fälligen Energieaudits, nebst Onlinemeldung, bis zum Stichtag 28. Februar nachgeholt werden.

Steuerbefreiung für E-Autos

Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden oder werden, sind weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Bisher galt die Befreiung nur für Zulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2020. Die Befreiung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines Elektrofahrzeugs zu schaffen. Wohnungseigentümer und auch Mieter haben zudem künftig einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule zu installieren.

Neues Sanierungsverfahren

Die Bundesregierung hat am 14. Oktober einen Regierungsentwurf zum neuen Stabilisierungs- und Restrukturierungsgsetzes vorgelegt. Ziel des Gesetzes: Ein neuer Rechtsrahmen, um Unternehmen im Vorfeld einer Insolvenz die Restrukturierung zu vereinfachen. Insbesondere soll es den Unternehmen – entgegen dem Widerspruch einzelner Gläubiger – künftig ermöglicht werden, mit der Zustimmung der Mehrheit ihrer Gläubiger eine Sanierung umzusetzen.

Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld

Die Steuerbefreiung für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld, die durch das Corona-Steuerhilfegesetz vom Juni 2020 eingeführt wurde, wird auf die Lohnzahlungszeiträume bis Ende Dezember 2021 ausgedehnt.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen

Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2020 die neuen Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für das Jahr 2021 beschlossen. Danach steigt in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beitragsgrenze auf jährlich 58.050 Euro (monatlich 4.837,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze liegt ab 2021 dann bei 64.350 Euro jährlich (monatlich 5.362,50 Euro). In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt ab dem 1. Januar 2021 ein Höchstbeitrag von 7.100 Euro im Monat in den alten und 6.700 Euro in den neuen Bundesländern. Die Einkommensgrenze steigt in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 8.700 Euro in den alten und 8.250 Euro in den neuen Bundesländern.

Mehrwertsteuerbetrug im Onlinehandel

Zur Eindämmung des Mehrwertsteuerbetrugs von Händlern aus Nicht-EU-Ländern sollen die Betreiber von Online-Marktplätzen fiktiv in die Lieferkette eingebunden und damit stärker in die Pflicht genommen werden: Sie schulden künftig die Mehrwertsteuer der auf ihrer Plattform aktiven Händler.

Neue Medizinproduktrichtlinie

War ursprünglich für die Verordnung über Medizinprodukte die Geltung ab dem 26. Mai 2020 vorgesehen, so wurde aufgrund der Pandemie der Geltungsbeginn durch die Verordnung (EU) 2020/561 vom 23. April 2020 grundsätzlich auf den 26. Mai 2021 verschoben. Die Verordnung über In-Vitro-Diagnostika gilt ab dem 26. Mai 2022. Die beiden Verordnungen werden die Medizinprodukte-Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG sowie die In-vitro-Diagnostika-Richtlinie 98/79/EG ablösen.

Umstellung der Energielabel

Die Europäische Union will die Aussagekraft des EU-Energielabels stärken und hat eine Revision beschlossen, zu der ebenfalls eine Anpassung der Energieeffizienzklassen gehört. 2021 beginnt die Umstellung auf das neue EU-Energielabel, das fortan die Energieeffizienzklassen A bis G zeigen wird. Die Vorbereitungen starten bereits im November 2020, ab 1. März 2021 müssen die Labels im Handel innerhalb von 14 Tage ausgetauscht sein.

EU-Strategie zur Renovierung von Gebäuden

Die Europäische Kommission hat am 14. Oktober eine Strategie vorgelegt, um die Renovierung von Gebäuden in der EU voranzubringen. Bereits 2021 sollen zahlreiche gesetzliche Vorgaben angepasst werden, die unter anderem auf Gebäude in Unternehmensbesitz Auswirkungen haben werden. Unternehmen könnten beispielsweise dazu verpflichtet werden, bei Bestandsgebäuden bestimmte energetische Mindestanforderungen zu erfüllen und stärker auf eine Versorgung mit erneuerbaren Energien zu setzen.

Novelle der klima- und energierechtlichen Vorgaben der EU

Die Europäische Kommission hat im Oktober 2020 ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2021 veröffentlicht. Im Zentrum steht die Anpassung fast aller klima- und energierechtlicher Vorgaben an die im Rahmen des Green Deal gesteigerte Klimaschutzambition. Viele der Änderungen werden unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf Unternehmen haben.

Über neue Regeln im Jahr 2021 haben wir auch im IHK Quarterly 04/2020 berichtet.

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