Neues vom Gericht – Oktober 2020

Zeiterfassung per Fingerabdruck - unlautere Klicks - Vorsicht bei Probefahrten

Text: IHK-Redaktion

Zeiterfassung per Fingerabdruck

Arbeitnehmer können nicht zu einer Zeiterfassung per Fingerabdruck-Scanner verpflichtet werden. Auch wenn das System nur Fingerlinienverzweigungen („Minutien“) verarbeitet, handelt es sich um biometrische Daten. Eine Erfassung dieser Daten ist ohne Einwilligung des Arbeitnehmers nicht zulässig. Die Verweigerung der Nutzung stellt keine Pflichtverletzung dar, so dass eine aus diesem Grund ausgesprochene Abmahnung auf Verlangen des Arbeitnehmers aus der Personalakte entfernt werden muss.

(Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Juni 2020, 10 Sa 2130/19)

Unlautere Klicks

„Tap Tags“ sind anklickbare Bereiche innerhalb eines geposteten Bildes, die Links zu den Anbietern oder Herstellern bestimmter Produkte, insbesondere von Kleidungsstücken oder anderen Gegenständen, enthalten. Das setzen solcher „Tap Tags“, die nicht als Werbung gekennzeichnet sind, ist in Instagram-Posts von Influencern unlauter. Der Influencer verstößt hierdurch gegen das Verbot der unzulässigen getarnten Werbung.
Es geht dabei um die Gemengelage von privatem Erscheinungsbild einerseits und von Drittinteressen beeinflussten Kommunikationselementen andererseits. Diese Intransparenz begründet eine Pflicht zur Klarstellung, an welchen Stellen fremder Wettbewerb gefördert werden soll – und zwar unabhängig davon, ob der Influencer für den Einsatz der „Tap Tags“ Geld bekommt.

(Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 9. September 2020, 6 U 38/19)

Vorsicht bei Probefahrten

Der Eigentümer eines Kfz verliert sein Eigentum an dem Fahrzeug, wenn er es einem vermeintlichen Kaufinteressenten für eine unbegleitete Probefahrt überlässt, dieser das Fahrzeug aber nicht zurückgibt und es anschließend durch einen Dritten in gutem Glauben erworben wird.
Ein solcher Eigentumsübergang an den gutgläubigen Dritten ist nur ausgeschlossen, wenn die Sache dem Eigentümer „abhandenkommt“ – was einen unfreiwilligen Besitzverlust voraussetzt. Das ist aber bei der Überlassung für eine Probefahrt nicht der Fall. Die Besitzübertragung ist nicht deshalb unfreiwillig, weil sie auf einer Täuschung beruht.

(Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. September 2020, V ZR 8/19)

Bundesrepublik haftet nicht im Abgasskandal

Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen PKW der Marke VW mit dem Motor EA189 haben keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer etwaigen Amtspflichtverletzung.
Den Dieselkäufern steht kein europarechtlicher Staatshaftungsanspruch zu. Es fehlt bereits an einer europarechtlichen Norm, die dem Schutz individueller Vermögensinteressen der Fahrzeugkäufer dient. Auch ein hinreichend qualifizierter Verstoß des Kraftfahrt-Bundesamts bei der Erteilung der Typengenehmigung für die Fahrzeuge liegt nicht vor. Amtshaftungsansprüchen nach deutschem Recht steht entgegen, dass eine Haftung der VW AG in Betracht kommt und ein möglicher Amtshaftungsanspruch kraft Gesetzes dahinter zurücktritt.

(Urteile des Landgerichts Stuttgart vom 27. August 2020, 7 O 425/19, 7 O 66/20, 7 O 67/20)

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