Recht engagiert

In diesem Jahr besteht die Chance, ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter beim Finanzgericht Düsseldorf zu werden

So arbeiten – zumindest in Zeiten ohne Pandemie – haupt- und ehrenamtliche Richterinnen und Richter zusammen.

Text: IHK-Redaktion, Foto: Justiz NRW

Bei den Finanzgerichten mitentscheiden über Rechtsstreitigkeiten bei Steuern und Zollabgaben – wer das spannend findet, hat in diesem Jahr die Chance, ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter beim Finanzgericht Düsseldorf zu werden. Denn am Ende dieses Jahres werden diese Positionen neu besetzt. Engagieren können sich Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmensvertreterinnen und Unternehmensvertreter. Sie wirken neben den Berufsrichtern an der Urteilsfindung mit. „Ehrenamtliche Richterin und ehrenamtliche Richter am Finanzgericht Düsseldorf leisten einen bedeutenden Beitrag zur Gewährung steuerlichen Rechtsschutzes, indem sie mit ihrem Sachverstand und ihrer individuellen Lebenserfahrung an Entscheidungen des Gerichts mitwirken. Hierbei haben Sie das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Übrigens: Steuerrechtlicher Vorkenntnisse bedarf es für diese Aufgabe nicht“, so Harald Junker, Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf.

Ehrenamt auf Zeit

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter werden auf der Grundlage von Vorschlagslisten von einem Wahlausschuss auf fünf Jahre gewählt. Die laufende Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Finanzgericht Düsseldorf endet zum 31. Dezember 2021. Im Laufe dieses Jahres finden daher turnusgemäß Neuwahlen statt. Die IHK Düsseldorf wirkt dabei mit, indem sie Vertreterinnen und Vertreter aus dem Kreis ihrer Mitgliedsunternehmen benennt, die sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung stellen möchten. Da die Vorschlagslisten nach den gesetzlichen Vorgaben mehr Personen enthalten sollen, als tatsächlich zu wählen sind, führt ein Vorschlag durch die IHK allerdings nicht zwingend dazu, auch gewählt zu werden.

Zwei bis drei Sitzungen pro Jahr

Der Arbeitsaufwand, den das Ehrenamt mit sich bringt, beläuft sich durchschnittlich auf zwei bis drei Sitzungen pro Jahr. Ein Aufwand, der sich lohnt. „Ich wollte mich ehrenamtlich engagieren und habe als Finanzrichter eine Aufgabe gefunden, die insbesondere auch Implikationen mit meinem Beruf in der Finanzbranche mit sich bringt. Mit meiner Bewerbung wollte ich auch zum Ausdruck bringen, dass ich aus der Gesellschaft einen Beitrag zur Rechtsprechung in Deutschland leisten beziehungsweise einbringen möchte“, so Nicolas Brenk, ehrenamtlicher Richter am Finanzgericht Düsseldorf.

Keine hohen Hürden

„Voraussetzung für die Wahl ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Außerdem sollten die Kandidatinnen und Kandidaten mindestens 25 Jahre alt sein und zum Ende der Amtsperiode, also im Jahr 2026, das 72. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“, so Dr. Nikolaus Paffenholz, Leiter der Abteilung Unternehmensservice der IHK Düsseldorf. Weitere Voraussetzung: Entweder der Wohnsitz oder die gewerbliche beziehungsweise berufliche Niederlassung sollten innerhalb des Gerichtsbezirks – das ist der Regierungsbezirk Düsseldorf – liegen. Nicht berufen werden können Personen, die als Rechtsanwälte, Steuerberater oder Notare tätig sind. Welche Aufgaben im Einzelnen auf die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zukommen und welche Voraussetzung sie genau für die Wahl mitbringen sollten, ist auf der Internetseite des Finanzgerichts Düsseldorf zu finden.

Foto: IHK Düsseldorf



Wer Interesse daran hat, für das Amt als ehrenamtliche Finanzrichterin oder ehrenamtlicher Finanzrichter vorgeschlagen zu werden, kann sich bis zum 19. März an Dr. Nikolaus Paffenholz, Leiter der Abteilung Unternehmensservice der IHK Düsseldorf, Telefon 0211 3557-240, wenden.

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