Text: IHK-Redaktion, Foto: IHK NRW
Wie verträglich sind Gesetze und Verordnungen für die Mittelständische Wirtschaft? Wie relevant sind sie für die rund 696.500 Unternehmen, die den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in NRW zuzurechnen sind? Mit diesen Fragen beschäftigt sich seit zehn Jahren die Clearingstelle Mittelstand in Zusammenarbeit mit Kammern, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und kommunalen Spitzenverbänden. Dabei geht es auch darum, Vorschläge für eine mittelstandsfreundlichere Ausgestaltung der Gesetze und Verordnungen zu machen.
Eine Beratungsinstitution
Von einer zunächst befristeten Einrichtung hat sich die Clearingstelle Mittelstand NRW zu einer fest verankerten Beratungsinstitution etabliert. Insgesamt 140 Vorhaben haben bis jetzt ein Clearingverfahren durchlaufen. Ging es lange Zeit vor allem um die Prüfung neuer Gesetze und Verordnungen, wurden die Kompetenzen der Clearingstelle Mittelstand NRW vor Kurzem erweitert. Im vergangenen Jahr erhielt sie durch die Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes die Befugnis, auch bestehendes Recht auf seine Mittelstandsverträglichkeit unter die Lupe zu nehmen.
Clearingstelle Mittelstand im Gespräch
Das Jubiläum nahmen im vergangen Monat die Clearingstelle Mittelstand und die zehn hinter ihr stehenden Dachorganisationen zum Anlass, mit der Wirtschaftsministerin des Landes NRW, Mona Neubaur sowie den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses ins Gespräch zu kommen. Diskutiert wurde unter der Überschrift „10 Jahre Clearingstelle Mittelstand – Bürokratieabbau in Nordrhein-Westfalen – Wie geht die Entwicklung weiter?“.
„Zehn Jahre Clearingstelle Mittelstand – das sind zehn Jahre dialogorientierte Mittelstandspolitik in NRW“
Mona Neubaur, NRW-Wirtschaftsministerin
In ihrem Grußwort dankte NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur der Clearingstelle für das wertvolle und erfolgreiche Engagement. „Zehn Jahre Clearingstelle Mittelstand – das sind zehn Jahre dialogorientierte Mittelstandspolitik in Nordrhein-Westfalen. Mit ihren Hinweisen und Anregungen zur mittelstandsfreundlichen Ausgestaltung von Gesetzen und Verordnungen trägt die Clearingstelle Mittelstand dazu bei, die mittelständische Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen weiter zu stärken. Ich danke der Clearingstelle und den Organisationen des Mittelstands für ihre Arbeit und wünsche ihnen für die Zukunft weiterhin viel Erfolg“, so die Ministerin.
Im Einsatz für den Mittelstand
Ralf Stoffels, Präsident von IHK NRW, warf einen Blick nach vorne: „Der Aufbau zusätzlicher Bürokratie wird trotz aller Versprechungen nicht zum Erliegen kommen. Unternehmen brauchen daher in Zukunft noch viel mehr eine Stelle, die Regeln vereinfacht und Ihnen als zentrale Anlaufstelle für das Thema dient“, so der Präsident. Mit der Möglichkeit, auch Bestandsgesetze auf ihre Mittelstandsverträglichkeit zu untersuchen, bekommt die Clearingstelle einen wichtigen Hebel, um ihre Arbeit weiter zu institutionalisieren und sich als zentrale Stelle für Vereinfachung und Mittelstandsfreundlichkeit zu etablieren. „In der neuen Mittelstandsagenda haben wir uns als erste wichtige, mittelstandsrelevante Ansatzpunkte die Flächenversorgung und innovative Vergabeverfahren vorgenommen“, so Stoffels.
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