Neue Rechtsform EU Inc.: Chancen für Start-ups und Mittelstand?

Aus der IHKNeue Rechtsform EU Inc.: Chancen für Start-ups und Mittelstand?

Weniger Hürden für Gründungen und Investitionen – die Pläne aus Brüssel sollen den Binnenmarkt vereinfachen. 

Autor: Daniel Boss; (c) AdobeStock; Stand 08/2026

44 Prozent Zoll auf den Warenhandel, 110 Prozent auf Dienstleistungen? Würde eine große Wirtschaftsmacht der Europäischen Union solche Handelshemmnisse auferlegen, wäre die allgemeine Empörung – verständlicherweise – groß. Tatsächlich deuten Schätzungen darauf hin, dass bürokratische Hürden und die Fragmentierung des Binnenmarkts eine ähnliche wirtschaftliche Wirkung entfalten können wie derart hohe Zölle. Im Rahmen ihrer Binnenmarktstrategie hat die EU-Kommission die zehn größten Hemmnisse – die „Terrible Ten“ – identifiziert. Dazu gehören unter anderem übermäßig komplexe Vorschriften, schwierige grenzüberschreitende Unternehmensgründungen und unterschiedliche Standards. „Darunter leiden vor allem Neugründungen und der Mittelstand – auch in NRW“, sagt Dr. Nikolaus Paffenholz, Geschäftsführer Unternehmensservice bei der IHK Düsseldorf. „Genau hier setzt die Idee der EU Inc. an.“ 

Eine Rechtsform für den europäischen Binnenmarkt

Die neue geplante Rechtsform für Unternehmen soll den EU-Binnenmarkt an einer entscheidenden Stelle vereinfachen: beim Gesellschaftsrecht. Dabei schlägt die Kommission keine Abschaffung nationaler Rechtsformen wie etwa der deutschen GmbH vor. Vielmehr soll ein zusätzliches, einheitliches Gesellschaftsrecht entstehen. Findet dies in allen Mitgliedsstaaten Zustimmung, könnten sich Unternehmen künftig freiwillig für diese Rechtsform entscheiden – und zwar sowohl bei Neugründungen als auch als Wechsel-Variante. Ursprünglich ausschließlich für Start-ups und Scale-ups gedacht, richtet sich der Vorschlag inzwischen auch an etablierte mittelständische Unternehmen.

Wie schätzen Fachleute die Pläne ein? In einem kürzlich von NRW.Europa (als hiesige Vertretung des Beratungsnetzwerks Enterprise Europe Network) und IHK NRW veranstalteten offenen Webinar zu diesem Thema kamen Expertinnen und Experten aus Unternehmensberatung, Rechtswissenschaft, Finanzierung und öffentlicher Verwaltung zu Wort. Dabei wurde überdeutlich: „Der Bedarf für Reformen ist vorhanden“, so Paffenholz, auch fachpolitischer Sprecher für Existenzgründung und Unternehmensförderung bei IHK NRW. Denn Europas Unternehmen leiden unter einem erheblichen Kapitalisierungsrückstand gegenüber den USA. Nach Schätzungen fehlen Investitionen in einer Größenordnung von rund 800 Milliarden Euro jährlich. Solche Summen würden natürlich nicht automatisch durch die Einführung einer neuen Rechtsform generiert. Doch die EU Inc., so die Idee und die Hoffnung, könnte bessere Voraussetzungen für Wachstum und Investitionen sowohl innerhalb der EU als auch von außerhalb schaffen.

Digital gründen, einfacher investieren

Es handelt sich um einen offenen Gestaltungsprozess. Politisch final entschieden ist noch nichts. Die Richtung ist allerdings erkennbar: Nach derzeitigem Stand kommt die EU Inc. – bei allen Unterschieden – der deutschen GmbH am nächsten, enthält aber auch Elemente des Aktienrechts. Besonders auffällig ist der Digitalisierungsansatz: Gründung und Registerführung sollen vollständig digital möglich sein. Unternehmensdaten würden nur einmal erfasst und anschließend europaweit nutzbar sein. Die Kommission strebt eine Gründung innerhalb von 48 Stunden zu geringen Kosten an. Zu den bemerkenswertesten Punkten gehört der Verzicht auf ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindeststammkapital. Die Übertragung von Anteilen soll ebenfalls digital möglich sein – eine notarielle Beurkundung wäre laut Entwurf nicht nötig. Beteiligungsmodelle für Mitarbeitende sowie der Zugang zu Investoren sollen attraktiver werden.

Ein weiterer Vorteil könnte die Wahrnehmung auf internationale Ebene sein. Investoren hätten künftig eine europaweit bekannte Rechtsform vor sich und müssten sich nicht in jedem Mitgliedstaat zunächst mit unterschiedlichen Gesellschaftsrechten vertraut machen. Pool-Investitionen in mehrere Firmen, zum Beispiel in Deutschland, Frankreich und Spanien, wären deutlich einfacher. Im Idealfall, so hoffen die Befürworter, entwickelt sich die EU Inc. zu einer starken Marke, die rund um den Globus verstanden und anerkannt wird.

Wie hoch sind die Erfolgschancen? Im Webinar verband sich ein positiver Grundtenor („Ein sinnvoller Vorstoß“) mit einer nüchtern-kritischen Kommentierung, die weitere Harmonisierungen des EU-Binnenmarkts forderte. Betont wurden auch die Grenzen der EU Inc. So sollen etwa Arbeitsrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht weiterhin weitgehend national geregelt werden. Fazit: Die EU Inc., die wohl frühestens im kommenden Jahr Realität werden könnte, sollte nicht als eine Art wundersamer Booster für den Binnenmarkt und damit auch die einzelnen Marktwirtschaften verstanden werde. Als freiwillige europäische Rechtsform könnte sie gleichwohl ein wichtiges Signal setzen – für mehr Digitalisierung, weniger Bürokratie und leichteren Marktzugang. „Ein entscheidender Erfolgsfaktor dürfte neben der konkreten Gesetzgebung in Brüssel die Akzeptanz bei Unternehmen und Investoren sein“, sagt Paffenholz.


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