NRW-Soforthilfe: 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten

Landesregierung kündigt Vertrauensschutzlösung an

Text: IHK-Redaktion, Foto: Trueffelpix – Fotolia

Damit die NRW-Soforthilfe 2020 allen Kleinunternehmen in der Corona-Krise die erhoffte Unterstützung bringt, hat die Landesregierung in einer Pressekonferenz am 12. Mai eine schnelle, faire Vertrauensschutzlösung angekündigt.
Nach den Regeln des Bundes, der die Soforthilfemittel zur Verfügung stellt, dürfen diese nur für betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen, nicht aber für die Lebenshaltungskosten verwendet werden. Solo-Selbständige haben allerdings regelmäßig nur sehr geringe Betriebsaufwendungen und profitieren von den Hilfen unter Umständen kaum. Um diesen Nachteil auszugleichen und um die unternehmerische Leistung und Wertschätzung dieser Berufsgruppe anzuerkennen, hat nun die Landesregierung NRW nun einen indirekten Zuschuss von insgesamt 2.000 Euro für die Monate März und April in Aussicht gestellt.
Die Regelung betrifft Solo-Selbstständige, im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften sowie Freiberufler, die im März oder April die Corona-Soforthilfe des Bundes beantragt haben. Sie dürfen einmalig 2.000 Euro aus der Soforthilfe für den Lebensunterhalt verwenden.

Es geht um die Monate März und April

Alle Solo-Selbständigen sind verpflichtet, am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums eine Erklärung abzugeben. Darin legen sie dar, ob sie die NRW-Soforthilfe vollständig zur Deckung des Corona-bedingt entstandenen Liquiditätsengpasses benötigt haben. Andernfalls müssen sie zu viel erhaltene Hilfe zurückzahlen. Die nun getroffene Regelung sieht vor, dass sie bei diesem Nachweis 2.000 Euro für den Lebensunterhalt ansetzen können. Voraussetzung ist, dass für diesen Zeitraum weder ALG II, noch die Unterstützung aus dem Sofortprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft für Künstlerinnen und Künstler beantragt wurde. Ab Mai ist zur Deckung des Lebensunterhalts ALG II zu beantragen. Unternehmerinnen und Unternehmer, die erst im Mai die Corona-Soforthilfe beantragt haben, können die Entnahme zur Deckung der Lebensunterhalts nicht tätigen.

Weitere Hilfen in der Corona-Krise für Unternehmen gibt es auf den Internetseiten der IHK Düsseldorf unter Finanzierung und Praxistipps.

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